Allgemeine Geschäftsbedingungen autonomize GmbH

Stand 09/2024

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
    • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns, autonomize GmbH (in weiterer Folge kurz „autonomize“, „wir“, „uns“) und natürlichen und juristischen Personen (kurz „Auftraggeber“) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
    • Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (https://autonomize.at) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.
    • Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
    • Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

  1. Angebote, Nebenabreden
    • Die Angebote der autonomize sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
    • Enthält eine Auftragsbestätigung der autonomize Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
    • Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

  1. Auftragserteilung
    • Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    • Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die autonomize um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
    • autonomize verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
    • autonomize kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. autonomize ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
    • autonomize kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subauftragnehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der autonomize Aufträge erteilen. autonomize ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subauftragnehmer binnen einer Woche mit Vorlage eines driftigen Grundes zu widersprechen; in diesem Fall hat autonomize den Auftrag selbst durchzuführen bzw. einen passenden Ersatz zu finden.

  1. Gewährleistung und Schadenersatz
    • Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
    • Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von autonomize innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
    • autonomize hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABG) zu erbringen.
    • Hat autonomize in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
      • bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,
      • in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:

bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro; 
bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 500.000,00 Euro.

  • Unsere Haftung gegenüber Unternehmern für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder bloße Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
  • Mängel unserer Leistung und / oder Lieferverzug infolge von höherer Gewalt, atmosphärischer, mechanischer oder physikalischer Einwirkungen oder sonstiger Ursachen, die mit unserer Vertragsleistung nicht in Zusammenhang stehen, haben wir nicht zu vertreten.
  • Wir sind nicht verpflichtet eine Überprüfung auftraggeberseitig bereit gestellter Materialien und Leistungen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart ist.
  • Bei Änderungen an unseren Leistungen ohne unsere Zustimmung erlischt die Gewährleistung und jede andere Haftung.
  • Im Fall des Vorliegens der Voraussetzungen zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers sind wir von jeglicher Verpflichtung zur weiteren Vertragserfüllung und Gewährleistung befreit und können nach unserer Wahl von der weiteren Vertragserfüllung oder vom Gesamtvertrag zurückzutreten. Gleiches gilt für gerichtliche oder außergerichtliche Ausgleichs-, Reorganisations- und diesen nahekommende Verfahren.

  1. Rücktritt vom Vertrag
    • Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
    • Bei Verzug der autonomize mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
    • Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch autonomize unmöglich macht oder erheblich behindert, ist autonomize zum Vertragsrücktritt berechtigt.
    • Ist autonomize zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die autonomize erbrachten Leistungen zu honorieren.

  1. Honorar, Leistungsumfang
    • Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
    • In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
    • Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
    • Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.
    • Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das vom autonomize genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
    • Bei Überschreitung der Zahlungsfrist Verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
    • Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 40,-, pro Mahnung, soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

  1. Erfüllungsort
    • Erfüllungsort ist der Sitz der autonomize in Saxen.

  1. Geheimhaltung
    • autonomize ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
    • autonomize ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist autonomize berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

  1. Schutz der Pläne
    • autonomize behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
    • Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von autonomize zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
    • autonomize ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von autonomize anzugeben.
    • Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat autonomize Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der autonomize genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

  1. Salvatorische Klausel
    • Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
    • Wir verpflichten uns ebenso wie der unternehmerische Kunde jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand
    • Für Verträge zwischen Auftraggeber und autonomize kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
    • Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der autonomize vereinbart.
    • 2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.